Arbeitgeberlexikon


Parkplätze und Parkgebühren

Parkplatz

Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für deren Privatfahrzeuge während der Arbeitszeit einen Parkplatz unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, so werden die regelmäßig im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse bereitgestellt und erhöhen deshalb nicht den Arbeitslohn. Ebenso verhält es sich, wenn der Arbeitgeber einen Parkplatz anmietet, und diesen seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt.

vgl. Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen v. 28.09.2006 - S 2334 - 61 - VB 3

Parkgebühren

Werden dem Arbeitnehmer die Parkgebühren durch den Arbeitgeber erstattet, handelt es sich um Arbeitslohn, wenn die Kosten bereits mit der gesetzlichen Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Satz 2 EStG) abgegolten sind.

vgl. Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 27.10.2021 – 14 K 239/18


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Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für deren Privatfahrzeuge während der Arbeitszeit einen Parkplatz unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, so werden die regelmäßig im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse bereitgestellt und erhöhen deshalb nicht den Arbeitslohn.


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