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Eine Direktversicherung ist eine Versicherung (regelmäßig eine Lebensversicherung als betriebliche Altersvorsorge), die vom Arbeitgeber bezahlt wird und bei der der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Versicherungsleistungen erhält.
Eine Unterstützungskasse ist eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG). Die Leistungen des Arbeitgebers zur Altersvorsorge seiner Mitarbeiter werden auf die Unterstützungskasse ausgelagert, die als rechtlich selbstständige Einrichtung, häufig als GmbH, Stiftung oder eingetragener Verein durch den Arbeitgeber gegründet wird.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zahlen bzw. diese Kosten ersetzen.
Steuerfrei sind zusätzliche Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung (einschl. Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen.
Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern Sachbezüge bis zu einem Gesamtwert von 44,00 € (50,00 € ab 2022) einschließlich Umsatzsteuer pro Kalendermonat lohnsteuer- und beitragsfrei zuwenden.
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