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siehe Telefon, Internet, Handy.
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Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein betriebliches Telefon / Smartphone etc. zur Verfügung, so ist die private Nutzung ein geldwerter Vorteil.
Auslagenersatz ist die Rückerstattung von Beträgen, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ausgelegt hat. Er ist grundsätzlich kein Arbeitsentgelt und muss zusätzlich gezahlt werden.
Ein Arbeitgeber kann Waren und Dienstleistungen, die er überwiegend an seine Kunden verkauft, unentgeltlich oder verbilligt an seine Belegschaft als geldwerten Vorteil abgeben.
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