Ihre Suche nach Kindergartenzuschuss hat folgende Treffer ergeben:
Steuerfrei sind zusätzliche Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung (einschl. Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen.
Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen, die Berufstätige für die Betreuung ihrer Kinder selbst tragen z.B. Babysitter, Kindergarten, Kindertagesstätte, Tagesmutter.
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