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siehe Gesetzlicher Mindestlohn
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner Mindestlohn für Arbeitnehmer.
Phantomlohn, auch Fiktivlohn genannt, meint den entstandenen, aber nicht ausgezahlten Lohnanspruch. Die darin enthaltenen Sozialversicherungsbeiträge stehen den Sozialversicherungsträgern zu.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist eine Abteilung des deutschen Zolls. Die Hauptaufgabe der FKS besteht in der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Beim 450-€-Minijob beträgt die monatliche Verdienstgrenze derzeit 450 € pro Monat. Bei einer 12-monatigen Beschäftigung somit 5400 €. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird.
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