Arbeitgeberlexikon


Aufmerksamkeiten

Persönliche Anlässe

Als Aufmerksamkeiten werden Sachleistungen bis zu einem Wert von 60 € einschließlich Umsatzsteuer bezeichnet, die im gesellschaftlichen Verkehr üblich sind und dem Mitarbeiter oder seiner Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden.

Besondere persönliche Ereignisse sind bspw. Geburtstag, Arbeitnehmerjubiläum, Geburt eines Kindes, Heirat etc.

In Betracht kommen nur Sachleistungen wie Blumen, Pralinen, Bücher etc. Nicht aber Geld. Geld ist immer als Arbeitsentgelt steuer- und beitragspflichtig.

Die Wertgrenze beträgt 60 € brutto (einschließlich Umsatzsteuer). Die Freigrenze darf nicht überschritten werden, andernfalls ist der gesamte Wert der Aufmerksamkeit vollumfänglich steuer- und sv-pflichtig.

Die Freigrenze kann abhängig von den jeweiligen persönlichen Ereignissen unter Umständen mehrfach in einem Monat ausgeschöpft werden.

Getränke und Speisen

Getränke (Kaffee, Mineralwasser etc.) und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, gehören als Aufmerksamkeiten ebenfalls nicht zum Arbeitslohn. 

Dasselbe gilt für Speisen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, z. B. während einer außergewöhnlichen betrieblichen Besprechung oder Sitzung, im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse an einer günstigen Gestaltung des Arbeitsablaufes unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt und deren Wert 60 € nicht überschreitet.

Sachbezüge

Neben Aufmerksamkeiten aufgrund persönlicher Ereignisse können zudem Sachbezüge, wie Benzingutscheine etc., innerhalb der dort geltenden Freigrenze von derzeit € 50 monatlich einschl. Umsatzsteuer gewährt werden.

Gesetzesgrundlagen

R 19.6 LStR§ 19 EStG§ 8 EStG


"Die Angaben dienen lediglich als erste Hinweise. Sie können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. Professionelle Beratung im Arbeitsrecht erhalten Sie bei der lohn-ag.de Rechtsanwaltgesellschaft GmbH."

Als Aufmerksamkeiten werden Sachleistungen bis zu einem Wert von € 60,00 einschließlich Umsatzsteuer bezeichnet, die im gesellschaftlichen Verkehr üblich sind und dem Mitarbeiter oder seiner Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden.


Sie sind Arbeitgeber und haben Fragen zum Thema „Aufmerksamkeiten"? Hier geht's zur Lösung.