Arbeitgeberlexikon
Aufmerksamkeiten
Als Aufmerksamkeiten werden Sachleistungen bis zu einem Wert von € 60,00 einschließlich Umsatzsteuer bezeichnet, die im gesellschaftlichen Verkehr üblich sind und dem Mitarbeiter oder seiner Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden.
Besondere persönliche Ereignisse sind bspw. Geburtstag, Arbeitnehmerjubiläum, Geburt eines Kindes, Heiratsbeihilfe etc. In Betracht kommen nur Sachleistungen wie Blumen, Pralinen, Bücher etc. Nicht aber Geld. Geld ist immer als Arbeitsentgelt steuer- und beitragspflichtig.
Der Wert der Aufmerksamkeit darf die Freigrenze von € 60,00 brutto nicht übersteigen, andernfalls ist der Wert der Aufmerksamkeit vollumfänglich steuer- und sv-pflichtig.
Die Freigrenze von € 60 kann abhängig von den jeweiligen persönlichen Ereignissen unter Umständen mehrfach in einem Monat ausgeschöpft werden.
Als Sachleistung versteht man auch die ständige kostenfreie oder kostengünstige Überlassung von Getränken (Kaffee, Mineralwasser etc.) an Mitarbeiter am Arbeitsplatz oder auch deren Bewirtung bei außergewöhnlichen betrieblichen Besprechungen oder bei außergewöhnlichen Arbeitseinsätzen.
Neben Aufmerksamkeiten aufgrund persönlicher Ereignisse können zudem Sachbezüge, wie Benzingutscheine etc., innerhalb der dort geltenden monatlichen Freigrenze von € 44,00 (ab 01.01.2022: € 50,00) einschl. Umsatzsteuer gewährt werden.
Gesetzesgrundlagen
"Die Angaben dienen lediglich als erste Hinweise. Sie können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. Professionelle Beratung im Arbeitsrecht erhalten Sie bei der lohn-ag.de Rechtsanwaltgesellschaft GmbH."
Als Aufmerksamkeiten werden Sachleistungen bis zu einem Wert von € 60,00 einschließlich Umsatzsteuer bezeichnet, die im gesellschaftlichen Verkehr üblich sind und dem Mitarbeiter oder seiner Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden.
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