Arbeitgeberlexikon


Auslagenersatz

Auslagenersatz ist die Rückerstattung von Beträgen, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ausgelegt hat. Es stellt kein Arbeitsentgelt dar und muss zusätzlich gezahlt werden. Gegen Einzelnachweis ist der Auslagenersatz steuer- und sozialversicherungsfrei.

Pauschaler Auslagenersatz führt regelmäßig zu Arbeitslohn. Ein als pauschaler Betrag gezahlter Auslagenersatz kann ausnahmsweise steuerfrei bleiben, wenn er regelmäßig in etwa gleicher Höhe wiederkehrt und der Arbeitnehmer die entstandenen Aufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nachweist und die Pauschale den tatsächlichen Aufwendungen im Großen und Ganzen entspricht.

Die ermittelte Pauschale kann solange steuerfrei weitergezahlt werden bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern, etwa wegen Aufnahme einer anderen Tätigkeit. Danach muss der Mitarbeiter erneut die tatsächlichen Auslagen ermitteln.

Zu pauschalen Erstattungsmöglichkeiten von Aufwendungen für "Telefon, Internet, Handy" siehe dort.

Gesetzesgrundlagen

§ 3 Nr. 50 EStG, R 3.50 LStR


"Die Angaben dienen lediglich als erste Hinweise. Sie können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. Professionelle Beratung im Arbeitsrecht erhalten Sie bei der lohn-ag.de Rechtsanwaltgesellschaft GmbH."

Auslagenersatz ist die Rückerstattung von Beträgen, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ausgelegt hat. Er ist grundsätzlich kein Arbeitsentgelt und muss zusätzlich gezahlt werden.
Bei Einzelnachweis ist der Auslagenersatz steuer- und sozialversicherungsfrei.


Sie sind Arbeitgeber und haben Fragen zum Thema „Auslagenersatz"? Hier geht's zur Lösung.