Arbeitgeberlexikon
Fahrtkosten
Nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG kann der Arbeitgeber die gezahlten Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschal mit 15% versteuern, was zur Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Sozialversicherung führt. Die verkehrsmittelunabhängige Pauschalbesteuerung ist auf den Betrag begrenzt, den der Mitarbeiter nach § 9 Abs. 2 EStG als Werbungskosten geltend machen kann, d.h. € 0,30 je Entfernungskilometer multipliziert mit den Arbeitstagen, höchstens jedoch € 4.500.- im Kalenderjahr; der Höchstbetrag von € 4.500.- gilt nicht bei Benutzung eines privaten eigenen oder zur Nutzung überlassenen Fahrzeuges (BMF Schreiben vom 31.10.2013, GZ IV C 5 - S 2351/09/10002 :002, DOK 2013/0981373). Aus Vereinfachungsgründen kann bei der Pauschalversteuerung davon ausgegangen werden, dass der Arbeitnehmer an 15 Arbeitstagen im Monat Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte unternimmt.
Stand 02/2016
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