Arbeitgeberlexikon


Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner Mindestlohn für Arbeitnehmer. Er wird regelmäßig angepasst.

Nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 wird der Mindestlohn erhöht werden

zum 1. Januar 2024        auf 12,41 €

zum 1. Januar 2025        auf 12,82 €.


"Die Angaben dienen lediglich als erste Hinweise. Sie können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. Professionelle Beratung im Arbeitsrecht erhalten Sie bei der lohn-ag.de Rechtsanwaltgesellschaft GmbH."

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner Mindestlohn für Arbeitnehmer. Er wird regelmäßig angepasst und beträgt derzeit seit 1. Oktober 2022 € 12,00 brutto pro Zeitstunde.

 


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