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Eine Abfindung ist eine Entschädigungszahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für den mit dem Verlust des Arbeitsplatzes entgehenden Verdienst und dem damit einhergehenden sozialen Besitzstand.
Bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit arbeitet der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und wird nicht an einer ersten Tätigkeitsstätte tätig.
Einmalige Zuwendungen oder „einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" sind Zuwendungen, die nicht monatlich gezahlt werden, wie beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. und 14. Gehalt, Urlaubsabgeltung, Prämien- und Gratifikationszahlungen.
Gewährt der Arbeitgeber den im Kassen- und Zähldienst beschäftigten Mitarbeitern einen pauschalen Ausgleich von Kassenfehlbeträgen..., so ist diese steuer- und beitragsfrei, soweit die Pauschale € 16 im Monat nicht übersteigt.
Beim 450-€-Minijob beträgt die monatliche Verdienstgrenze derzeit 450 € pro Monat. Bei einer 12-monatigen Beschäftigung somit 5400 €. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird.
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