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siehe Aufmerksamkeiten.
Als Aufmerksamkeiten werden Sachleistungen bis zu einem Wert von € 60,00 einschließlich Umsatzsteuer bezeichnet, die im gesellschaftlichen Verkehr üblich sind und dem Mitarbeiter oder seiner Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden.
Speisen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse an einer günstigen Gestaltung des Arbeitsablaufes unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt.
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