Ihre Suche nach Aufwendungsersatz hat folgende Treffer ergeben:
siehe Auslagenersatz.
Auslagenersatz ist die Rückerstattung von Beträgen, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ausgelegt hat. Er ist grundsätzlich kein Arbeitsentgelt und muss zusätzlich gezahlt werden.
Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten für die Reinigung der dem Arbeitnehmer gehörenden typischen Berufskleidung, ist der Kostenersatz grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig.
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