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Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern Sachbezüge bis zu einem Gesamtwert von 44,00 € (50,00 € ab 2022) einschließlich Umsatzsteuer pro Kalendermonat lohnsteuer- und beitragsfrei zuwenden.
Eine der vielen Möglichkeiten, einem Mitarbeiter einen Teil des Arbeitslohns steuer- und sozialversicherungsfrei zuzuwenden, besteht in der Nutzung der Freigrenze der Sachbezüge in Höhe von 44 € ...
Als Aufmerksamkeiten werden Sachleistungen bis zu einem Wert von € 60,00 einschließlich Umsatzsteuer bezeichnet, die im gesellschaftlichen Verkehr üblich sind und dem Mitarbeiter oder seiner Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden.
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