Ihre Suche nach Computer hat folgende Treffer ergeben:
Nutzen Beschäftigte betriebliche EDV / Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte des Arbeitgebers wie PC, Laptop, Tablet, Smartphones und Smartwatches, zu privaten Zwecken, sind die geldwerten Vorteile steuer- und beitragsfrei.
Pauschale Entschädigungen für die betriebliche Benutzung von eigenen Werkzeugen des Arbeitnehmers, z.B. die Messer eines Kochs, sind steuerfrei (vgl. § 3 Nr. 30 EStG, R 3.30 LStR 2015), soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des Arbeitnehmers offensichtlich nicht übersteigen.
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