Ihre Suche nach Fahrtkosten hat folgende Treffer ergeben:
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zahlen bzw. diese Kosten ersetzen.
Siehe "Auswärtstätigkeit, beruflich veranlasst"
Für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte kann der Arbeitnehmer eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer (einfache Wegstrecke) und Arbeitstag bis zum Höchstbetrag von € 4.500.- jährlich steuermindernd als Werbungskosten (§ 9 Abs. 2 EStG) in seiner Steuererklärung absetzen.
Betriebsveranstaltungen im steuerlichen Sinne sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben z.B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern.
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können die Aufwendungen für den beruflich erforderlichen zweiten Haushalt an der ersten Tätigkeitsstätte bis zu 1000 € pro Monat steuerfrei ersetzt werden.
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