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siehe "Telefon, Internet, Handy".
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Auslagenersatz ist die Rückerstattung von Beträgen, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ausgelegt hat. Er ist grundsätzlich kein Arbeitsentgelt und muss zusätzlich gezahlt werden.
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein betriebliches Telefon / Smartphone etc. zur Verfügung, so ist die private Nutzung ein geldwerter Vorteil.
Für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche eines sogenannten Telearbeitsplatzes gilt folgendes.
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