Essenszuschuss - Arbeitgeberlexikon
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern verbilligte oder kostenfreie Mahlzeiten gewähren. Die Essensabgabe kann in einer Kantine oder durch Ausgabe von Essensmarken zur Einlösung bei Dritten erfolgen, z.B. in einer benachbarten Gaststätte oder aber der Arbeitgeber stellt ein für die Belegschaft eigens zubereitetes Personalessen zur Verfügung.