Ihre Suche nach Minijob hat folgende Treffer ergeben:
Beim 450-€-Minijob beträgt die monatliche Verdienstgrenze derzeit 450 € pro Monat. Bei einer 12-monatigen Beschäftigung somit 5400 €. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird.
Einmalige Zuwendungen oder „einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" sind Zuwendungen, die nicht monatlich gezahlt werden, wie beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. und 14. Gehalt, Urlaubsabgeltung, Prämien- und Gratifikationszahlungen.
Kurzarbeit ist ein probates Mittel, den gesunkenen Gäste- und Besucherzahlen und den damit verbundenen Umsatzrückgängen Rechnung zu tragen. Kurzarbeit senkt die Personalkosten.
Korrekte Arbeitszeitaufzeichnungen sind von zentraler Bedeutung. Eine korrekt geführte Arbeitszeiterfassung ist wesentliche Grundlage für die Fertigung der Lohnabrechnungen.
lohn-ag.de AG
https://lohn-ag.de
Flugstr. 15 - D-76532 Baden-Baden
+49 7221 39399-0
info@lohn-ag.de
Jetzt Informieren