Pendlerpauschale - Arbeitgeberlexikon
Für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte kann der Arbeitnehmer eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer (einfache Wegstrecke) und Arbeitstag bis zum Höchstbetrag von € 4.500.- jährlich steuermindernd als Werbungskosten (§ 9 Abs. 2 EStG) in seiner Steuererklärung absetzen.