Ihre Suche nach Pendlerpauschale hat folgende Treffer ergeben:
Für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte kann der Arbeitnehmer eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer (einfache Wegstrecke) und Arbeitstag bis zum Höchstbetrag von € 4.500.- jährlich steuermindernd als Werbungskosten (§ 9 Abs. 2 EStG) in seiner Steuererklärung absetzen.
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