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siehe Phantomlohn.
Phantomlohn, auch Fiktivlohn genannt, meint den entstandenen, aber nicht ausgezahlten Lohnanspruch. Die darin enthaltenen Sozialversicherungsbeiträge stehen den Sozialversicherungsträgern zu.
Arbeitgeberlexikon mit Einträgen von Mankogeld bis Phantomlohn. Informieren Sie sich hier über wichtige Begriffe für Lohn und Gehalt.
Einmalige Zuwendungen oder „einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" sind Zuwendungen, die nicht monatlich gezahlt werden, wie beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. und 14. Gehalt, Urlaubsabgeltung, Prämien- und Gratifikationszahlungen.
Beim 450-€-Minijob beträgt die monatliche Verdienstgrenze derzeit 450 € pro Monat. Bei einer 12-monatigen Beschäftigung somit 5400 €. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird.
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