Ihre Suche nach Zweitwohnung hat folgende Treffer ergeben:
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können die Aufwendungen für den beruflich erforderlichen zweiten Haushalt an der ersten Tätigkeitsstätte bis zu 1000 € pro Monat steuerfrei ersetzt werden.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zahlen bzw. diese Kosten ersetzen.
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