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Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber gemäß den Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) verpflichtet, sowohl Betriebsärzte als auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Zum 01. Oktober 2021 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, eingeführt.
Wird ein Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis wie ein Selbständiger behandelt und dementsprechend keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, wird dies Scheinselbständigkeit genannt.
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