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Auslagenersatz ist die Rückerstattung von Beträgen, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ausgelegt hat. Er ist grundsätzlich kein Arbeitsentgelt und muss zusätzlich gezahlt werden.
Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern Sachbezüge bis zu einem Gesamtwert von 44,00 € (50,00 € ab 2022) einschließlich Umsatzsteuer pro Kalendermonat lohnsteuer- und beitragsfrei zuwenden.
siehe beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit.
Gewährt der Arbeitgeber den im Kassen- und Zähldienst beschäftigten Mitarbeitern einen pauschalen Ausgleich von Kassenfehlbeträgen..., so ist diese steuer- und beitragsfrei, soweit die Pauschale € 16 im Monat nicht übersteigt.
Nutzt ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen ausschließlich zu betrieblichen Zwecken und ist ihm die private Nutzung nicht gestattet, fällt keine Steuer an.
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