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Arbeitgeberlexikon der lohn-ag.de AG mit Erklärung der wichtigsten Begriffe rund um Lohn, Gehalt und Entgeltabrechnung.
Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber gemäß den Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) verpflichtet, sowohl Betriebsärzte als auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Als Aufmerksamkeiten werden Sachleistungen bis zu einem Wert von € 60,00 einschließlich Umsatzsteuer bezeichnet, die im gesellschaftlichen Verkehr üblich sind und dem Mitarbeiter oder seiner Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden.
Auslagenersatz ist die Rückerstattung von Beträgen, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ausgelegt hat. Er ist grundsätzlich kein Arbeitsentgelt und muss zusätzlich gezahlt werden.
Bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit arbeitet der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und wird nicht an einer ersten Tätigkeitsstätte tätig.
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