Ihre Suche nach betriebliche Altersversorgung hat folgende Treffer ergeben:
Für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche eines sogenannten Telearbeitsplatzes gilt folgendes.
Eine Unterstützungskasse ist eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG). Die Leistungen des Arbeitgebers zur Altersvorsorge seiner Mitarbeiter werden auf die Unterstützungskasse ausgelagert, die als rechtlich selbstständige Einrichtung, häufig als GmbH, Stiftung oder eingetragener Verein durch den Arbeitgeber gegründet wird.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern verbilligte oder kostenfreie Mahlzeiten gewähren. Die Essensabgabe kann in einer Kantine oder durch Ausgabe von Essensmarken zur Einlösung bei Dritten erfolgen, z.B. in einer benachbarten Gaststätte oder aber der Arbeitgeber stellt ein für die Belegschaft eigens zubereitetes Personalessen zur Verfügung.
Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber gemäß den Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) verpflichtet, sowohl Betriebsärzte als auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Als Aufmerksamkeiten werden Sachleistungen bis zu einem Wert von € 60,00 einschließlich Umsatzsteuer bezeichnet, die im gesellschaftlichen Verkehr üblich sind und dem Mitarbeiter oder seiner Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden.
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