Arbeitgeberlexikon
Umzugskosten
Ohne weiteren Nachweis durch den Arbeitnehmer können nach § 10 Bundesumzugsgesetz vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer pauschal steuerfrei bezahlt werden:
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Ledige |
Verheiratete |
Jede weitere Person |
ab 01.03.2015 |
€ 730,00 |
€ 1.460,00 |
€ 322,00 |
Auch kann der Arbeitgeber die Kosten für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht/Nachhilfeunterricht für die Kinder des umziehenden Mitarbeiters pauschal steuerfrei bezahlen:
ab 1.3.2016 € 1.841,00
Bei einem Umzug anlässlich der Begründung, Beendigung oder Wechsel einer doppelten Haushaltsführung gilt die Pauschalierung jedoch nicht! Die sonstigen Umzugskosten müssen in diesem Fall im Einzelnen nachgewiesen werden.
Stand 01/2016
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