Arbeitgeberlexikon


Umzugskosten

Die Kosten des  Mitarbeiters für einen beruflich veranlassten Umzug können vom Arbeitgeber gegen konkreten Nachweis der tatsächlichen Mehraufwendungen ganz oder teilweise steuerfrei vergütet werden (§ 3 Nr. 16 EStG, R 3.14, R 3.16, R 9.9 LStR 2015). Ein Umzug ist dann beruflich veranlasst, wenn der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen den Umzug anordnet  oder sich die Fahrtzeit des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zur/von der Arbeitsstätte um mindestens 30 Minuten je Fahrtstrecke verkürzt.

Ohne weiteren Nachweis durch den Arbeitnehmer können nach § 10 Bundesumzugsgesetz vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer pauschal steuerfrei bezahlt werden:

 

Ledige

Verheiratete

Jede weitere Person
 ab 01.03.2015 € 730,00

€ 1.460,00

€ 322,00

Auch kann der Arbeitgeber die Kosten für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht/Nachhilfeunterricht für die Kinder des umziehenden Mitarbeiters pauschal steuerfrei  bezahlen:

ab 1.3.2016           € 1.841,00

Bei einem Umzug anlässlich der Begründung, Beendigung oder Wechsel einer doppelten Haushaltsführung gilt die Pauschalierung jedoch nicht!  Die sonstigen Umzugskosten müssen in diesem Fall im Einzelnen nachgewiesen werden.

Stand 01/2016


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Die Kosten des Mitarbeiters für einen beruflich veranlassten Umzug können vom Arbeitgeber gegen konkreten Nachweis der tatsächlichen Mehraufwendungen ganz oder teilweise steuerfrei vergütet werden (§ 3 Nr. 16 EStG, R 3.14, R 3.16, R 9.9 LStR 2015).


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