Arbeitgeberlexikon


Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG). Die Leistungen des Arbeitgebers zur Altersvorsorge seiner Mitarbeiter werden auf die Unterstützungskasse ausgelagert, die als rechtlich selbstständige Einrichtung, häufig als GmbH, Stiftung oder eingetragener Verein durch den Arbeitgeber gegründet wird.

Der Arbeitnehmer hat nur gegenüber dem zusagenden Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Leistungen, nicht aber gegenüber der Unterstützungskasse selbst. Bei Zahlungsunfähigkeit der Unterstützungskasse muss der jeweilige Arbeitgeber die Versorgungsleistungen selbst erbringen. Da der Rechtsanspruch auf eine Leistung fehlt, stellen die Zuwendungen des Arbeitgebers an die Kasse keinen dem Arbeitnehmer zuzurechnenden Arbeitslohn dar. Die Vorsorge erfolgt bei Erreichen des Renteneintrittsalters in Form einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung.

Beitragsleistungen, die während der Aufbauphase, also während der beruflichen Tätigkeit des Mitarbeiters, durch den Arbeitgeber erbracht werden, bleiben für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Für den Arbeitgeber sind diese Beiträge regelmäßig als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Wenn der Arbeitnehmer sich durch Entgeltumwandlung an der Finanzierung beteiligt, hat er in der Ansparphase keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten, soweit seine Einzahlungen in die Unterstützungskasse nicht 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung  übersteigen (vgl. § 3 Nr. 63 EStG).

In der Auszahlungsphase sind Leistungen der Unterstützungskasse unter Beachtung etwaiger Freibeträge (Versorgungsfreibetrag u.a.) grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.  Weiter unterliegen die Leistungen der Unterstützungskasse der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung der Rentner.


"Die Angaben dienen lediglich als erste Hinweise. Sie können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. Professionelle Beratung im Arbeitsrecht erhalten Sie bei der lohn-ag.de Rechtsanwaltgesellschaft GmbH."

Eine Unterstützungskasse ist eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG). Die Leistungen des Arbeitgebers zur Altersvorsorge seiner Mitarbeiter werden auf die Unterstützungskasse ausgelagert, die als rechtlich selbstständige Einrichtung, häufig als GmbH, Stiftung oder eingetragener Verein durch den Arbeitgeber gegründet wird.


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