Arbeitgeberlexikon


Zeiterfassung

Korrekte Arbeitszeitaufzeichnungen sind von zentraler Bedeutung. Eine korrekt geführte Arbeitszeiterfassung ist wesentliche Grundlage für die Fertigung der Lohnabrechnungen.

Im Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist die an Werktagen (Montag bis Samstag) über 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit der volljährigen Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Die Arbeitszeit an Sonntagen und Feiertagen ist vollständig aufzuzeichnen. Die Zeitnachweise nach dem Arbeitszeitgesetz sind 2 Jahre aufzubewahren.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist abweichend von der derzeitigen Fassung des Arbeitszeitgesetzes die gesamte Arbeitszeit zu erfassen (BAG Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21).

Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist die Arbeitszeit von Minijobbern, d.h. kurzfristig und geringfügig Beschäftigten, grundsätzlich von allen Arbeitgebern zu dokumentieren. In den in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen sind unabhängig von der Beschäftigungsform Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren. Die Aufzeichnung muss spätestens am siebten Kalendertag nach der Arbeitsleistung erfolgen. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht sind in der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung und der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung geregelt.

Nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz ist der Arbeitgeber grundsätzlich ebenfalls verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Dies gilt entsprechend für den Entleiher in der Arbeitnehmerüberlassung.


"Die Angaben dienen lediglich als erste Hinweise. Sie können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. Professionelle Beratung im Arbeitsrecht erhalten Sie bei der lohn-ag.de Rechtsanwaltgesellschaft GmbH."

Korrekte Arbeitszeitaufzeichnungen sind von zentraler Bedeutung. Eine korrekt geführte Arbeitszeiterfassung ist wesentliche Grundlage für die Fertigung der Lohnabrechnungen.


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