Ihre Suche nach Firmenparkplatz hat folgende Treffer ergeben:
Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für deren Privatfahrzeuge während der Arbeitszeit einen Parkplatz unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, so werden die regelmäßig im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse bereitgestellt und erhöhen deshalb nicht den Arbeitslohn.
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