Arbeitgeberlexikon


Incentive Reisen

Incentive-Reisen meint Reisen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für besonders gute Leistungen in der Vergangenheit schenken und mit denen sie die Mitarbeiter gleichzeitig zu weiterhin guten Leistungen anspornen wollen.

Kein steuer-und beitragspflichtiger Arbeitslohn liegt vor, soweit die Reise im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird.

Bei Reisen, die nicht nur im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen, sondern auch private touristische Programmpunkte beinhalten, müssen die Kosten nach beruflichen und privaten Zeitanteilen aufgeteilt werden (BFH-Urteil vom 18. 8. 2005, BStBl. II 2006 S. 30; BFH-Beschluss vom 20. Juli 2006 VI R 94/01). Ist dies nicht möglich, ist die Incentive-Reise dann steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn, wenn die Reise zur Belohnung oder Motivationssteigerung gewährt wird, das Besichtigungsprogramm auch bei anderen Touristikanbietern buchbar wäre und der Erfahrungsaustausch zwischen den teilnehmenden Arbeitnehmer in den Hintergrund tritt. Das gilt selbst dann, wenn die Zuwendung durch einen Dritten erfolgt (z.B. Automobilhersteller an den Autoverkäufer eines Autohauses), die wie eine Lohnzahlung durch einen Dritten zu behandeln ist. Der Arbeitgeber muss insoweit den Wert der Reise dem Lohnsteuerabzug unterwerfen.

Ist die Reise hingegen ausschließlich oder nahezu ausschließlich der beruflichen bzw. betrieblichen Sphäre zuzuordnen (z.B. Vertriebsmitarbeiter, die an einem Segeltörn mit potenziellen neuen Kunden teilnehmen), so ist die Reise für den Mitarbeiter steuerfrei.

Nach § 37 b EStG kann der Wert der Reise pauschal mit 30 % versteuert werden, wenn die Pauschalierungsgrenze von € 10.000.- nicht überschritten wird (BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 GZ IV C 6 - S 2297-b/14/10001; BMF-Schreiben vom 28. Juni 2018 GZ IV C 6 - S 2297-b/14/10001).


"Die Angaben dienen lediglich als erste Hinweise. Sie können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. Professionelle Beratung im Arbeitsrecht erhalten Sie bei der lohn-ag.de Rechtsanwaltgesellschaft GmbH."

Incentive-Reisen meint Reisen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für besonders gute Leistungen in der Vergangenheit schenken und mit denen sie die Mitarbeiter gleichzeitig zu weiterhin guten Leistungen anspornen wollen.


Sie sind Arbeitgeber und haben Fragen zum Thema „Incentive Reisen "? Hier geht's zur Lösung.