Arbeitgeberlexikon
Einträge E-H
Einmalige Zuwendungen, Einmalzahlungen, sonstige Bezüge
Einmalige Zuwendungen oder „einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" sind Zuwendungen, die nicht monatlich gezahlt werden, wie beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. und 14. Gehalt, Urlaubsabgeltung, Prämien- und Gratifikationszahlungen.
Erholungsbeihilfen
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern für Erholungszwecke eine steuerbegünstigte Erholungsbeihilfe gewähren.
Essensmarken
siehe Essenszuschuss.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter info@lohn-ag.de zu Verfügung!
Essenszuschuss, Essensmarken
Arbeitgeber können an die Arbeitnehmer verbilligte oder kostenfreie Mahlzeiten gewähren. Die Essensabgabe kann in einer Kantine oder durch Ausgabe von Essensmarken zur Einlösung bei Dritten erfolgen, z.B. in einer benachbarten Gaststätte oder aber …
Fahrtätigkeit
Siehe "Auswärtstätigkeit, beruflich veranlasst"
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Fahrtkosten
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Kosten für die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zahlen bzw. diese Kosten ersetzen.
Fehlgeldentschädigung
Gewährt der Arbeitgeber den im Kassen- und Zähldienst beschäftigten Mitarbeitern eine pauschale Fehlgeldentschädigung (Zählgeld, Mankogeld) als Ausgleich von Kassenfehlbeträgen, die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt auftreten können, so ist …
Fiktivlohn
siehe Phantomlohn.
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Finanzkontrolle Schwarzarbeit
siehe auch Zoll.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter info@lohn-ag.de oder unter 07221-3939910 zur Verfügung.
Firmenwagen
Nutzt ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen ausschließlich zu betrieblichen Zwecken und ist ihm die private Nutzung nicht gestattet, fällt keine Steuer an.
Geringfügige Beschäftigung
538 € Minijob
kurzfristiger Minijob
Bei einem Minijob beträgt die monatliche Verdienstgrenze derzeit 538 € pro Monat. Bei einer 12-monatigen Beschäftigung somit 6.456 €.
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird.
Geschenke
siehe Aufmerksamkeiten.
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Gesetzlicher Mindestlohn
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner Mindestlohn für Arbeitnehmer.
Gutschein über Ware / Sachbezugsgrenze
Eine der vielen Möglichkeiten, einem Mitarbeiter einen Teil des Arbeitslohns steuer- und sozialversicherungsfrei zuzuwenden, besteht in der Nutzung der Freigrenze der Sachbezüge in Höhe von 50 €.
Handy
siehe "Telefon, Internet, Handy".
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Homeoffice
siehe "Telearbeitsplatz".
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