Arbeitgeberlexikon


Einträge E-H

EAU

Einmalige Zuwendungen, Einmalzahlungen, sonstige Bezüge

Einmalige Zuwendungen oder „einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" sind Zuwendungen, die nicht monatlich gezahlt werden, wie beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. und 14. Gehalt, Urlaubsabgeltung, Prämien- und Gratifikationszahlungen.

Erholungsbeihilfen

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern für Erholungszwecke eine steuerbegünstigte Erholungsbeihilfe gewähren.

Essensmarken

siehe Essenszuschuss.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter info@lohn-ag.de zu Verfügung! 

Essenszuschuss, Essensmarken

Arbeitgeber können an die Arbeitnehmer verbilligte oder kostenfreie Mahlzeiten gewähren. Die Essensabgabe kann in einer Kantine oder durch Ausgabe von Essensmarken zur Einlösung bei Dritten erfolgen, z.B. in einer benachbarten Gaststätte oder aber …

Fahrtätigkeit

Siehe "Auswärtstätigkeit, beruflich veranlasst"

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter info@lohn-ag.de zu Verfügung!

Fahrtkosten

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Kosten für die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zahlen bzw. diese Kosten ersetzen.

Fehlgeldentschädigung

Gewährt der Arbeitgeber den im Kassen- und Zähldienst beschäftigten Mitarbeitern eine pauschale Fehlgeldentschädigung (Zählgeld, Mankogeld) als Ausgleich von Kassenfehlbeträgen, die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt auftreten können, so ist …

Fiktivlohn

siehe Phantomlohn.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter info@lohn-ag.de zu Verfügung!

Finanzkontrolle Schwarzarbeit

siehe auch Zoll.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter info@lohn-ag.de oder unter 07221-3939910 zur Verfügung.

Firmenwagen

Nutzt ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen ausschließlich zu betrieblichen Zwecken und ist ihm die private Nutzung nicht gestattet, fällt keine Steuer an.

Geringfügige Beschäftigung
538 € Minijob
kurzfristiger Minijob

Bei einem Minijob beträgt die monatliche Verdienstgrenze derzeit 538 € pro Monat. Bei einer 12-monatigen Beschäftigung somit 6.456 €.

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird.

Geschenke

siehe Aufmerksamkeiten.

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Gesetzlicher Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner Mindestlohn für Arbeitnehmer.

Gutschein über Ware / Sachbezugsgrenze

Eine der vielen Möglichkeiten, einem Mitarbeiter einen Teil des Arbeitslohns steuer- und sozialversicherungsfrei zuzuwenden, besteht in der Nutzung der Freigrenze der Sachbezüge in Höhe von 50 €.

Handy

siehe "Telefon, Internet, Handy".

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Homeoffice

siehe "Telearbeitsplatz".

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