Arbeitgeberdarlehen - Arbeitgeberlexikon
Gewährt der Arbeitgeber oder ein Dritter dem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses ein zinsfreies oder zinsverbilligt Darlehen, gehören Zinsvorteile als Sachbezug zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 € übersteigt (vgl. BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen vom 19.05.2015, GZ IV C 5 - S 2334/07/0009 DOK 2015/0316822).