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Einmalige Zuwendungen oder „einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" sind Zuwendungen, die nicht monatlich gezahlt werden, wie beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. und 14. Gehalt, Urlaubsabgeltung, Prämien- und Gratifikationszahlungen.
Soweit der Arbeitnehmer an einem Sonn- oder Feiertag bzw. nachts arbeitet, hat er zunächst Anspruch auf das vereinbarte Arbeitsentgelt.
Nutzen Beschäftigte betriebliche EDV / Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte des Arbeitgebers wie PC, Laptop, Tablet, Smartphones und Smartwatches, zu privaten Zwecken, sind die geldwerten Vorteile steuer- und beitragsfrei.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zahlen bzw. diese Kosten ersetzen.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern verbilligte oder kostenfreie Mahlzeiten gewähren. Die Essensabgabe kann in einer Kantine oder durch Ausgabe von Essensmarken zur Einlösung bei Dritten erfolgen, z.B. in einer benachbarten Gaststätte oder aber der Arbeitgeber stellt ein für die Belegschaft eigens zubereitetes Personalessen zur Verfügung.
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